Neue Quarantäneregelungen Januar 2022
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
aus aktuellem Anlass möchte ich Sie darüber informieren, dass der Landkreis Emsland die Bund- Länder – Beschlüsse zeitnah umgesetzt und eine Allgemeinverfügung (AV Nr. 1 aus 2022) erlassen
hat, die die Absonderungsbestimmungen im Infektionsfall und für Kontaktpersonen neu regelt und dabei nicht mehr zwischen einer Omikron-Variante oder anderen – aktuell in Deutschland
zirkulierenden – Qoronavirus-varianten unterscheidet.
Einem Schreiben des Landkreises Emsland sind folgende Änderungen entnommen:
- Kinder und Jugendliche in Kindertagesstätten und Schulen als Kontaktpersonen können sich bereits am 5. Tag nach dem Kontakt mittels eines qualifizierten Antigenschnelltests oder eines PCR-Tests aus der Quarantäne „freitesten“. Ohne Test endet die Quarantäne nach zehn Tagen.
- Sollte die Schule beziehungsweise die Betreuungseinrichtung ein Testverfahren mit einer täglichen Testung umsetzen (sog. ABIT-Verfahren), entfällt die Quarantäneverpflichtung als Kontaktperson. Die grundsätzlichen Richtlinien und Vorgaben des ABIT gelten somit weiterhin.
- WICHTIG: Sollte der Kontakt zu einer positiv getesteten Person nicht in der Schule, sondern im familiären oder sozialen Umfeld der Schülerin bzw. des Schülers stattgefunden haben, gelten die Quarantäneanordnungen der Allgemeinverfügung. Das heißt, Schülerinnen und Schüler, die zu einer positiv auf das Coronavirus getesteten Person einen engen außerschulischen Kontakt hatten und nicht geboostert sind, müssen dann in Absonderung und die ABIT-Regelung kommt nicht zum Tragen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. B. Löcken
Schulleiterin